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Die von Ihnen gewählte Reise (max. 30 Tage Reisedauer) enthält ein Versicherungspaket der UNIQA Versicherungen AG mit
Finden Sie hier die Information über die das inkludierte Versicherungspaket als PDF-Datei.
Das im Reisepreis inkludierte Versicherungspaket, kann bei Buchung der Reise mit dem Bentour Zusatz-Versicherungspaket erweitert werden (dies muss bei Buchung in Ihrem Reisebüro sofort bekannt gegeben werden).
| folgende Leistungen | ersetzt werden: |
| · Stornoversicherung im Rahmen der Allgem. Reiseversicherungsbedingungen UNIQA für Bentour (kein Selbstbehalt/Bearbeitungsgebühr) | volle Kosten |
NEU
All-Risk Stornoversicherung
Abzüglich 20 % Selbstbehalt, abzüglich Bearbeitungsgebühr € 25,- / Person (max. € 50,-)
Stornieren Sie, aus welchem Grund auch immer (z. B. Ihr Hund ist erkrankt; berufliche Gründe; Handwerker im Haus) und Sie erhalten 80 % der Stornokosten retour. Die All-Risk-Stornoversicherung gilt für jeden belegbaren persönlichen Stornogrund (ausgenommen: Reiseunlust, Mehrfachbuchungen, bei denen sich die Reisezeit überschneidet, Epedemie, Pandemie, Krieg, Terror, nukleare Ereignisse)
· Auslandsreise-Krankenversicherung (abzüglich Sozialversicherung) unter der Voraussetzung dass die medizinische Notwendigkeit (Transportfähigkeit, stationärer Aufenthalt, med. Versorgung nicht dem österr. Standard entsprechend) gegeben ist werden folgende Kosten (abzüglich Sozialversicherungsanteil) ersetzt:
* Die Rückholung bzw. Überführung muss vom UNIQA PLUS24service 0800/204 99 99 (aus dem Ausland: +43 1 204 99 99) übernommen werden, ansonsten werden maximal EUR 1.820,– vergütet.
Finden Sie hier die Information über die das Zusatz-Versicherungspaket als PDF-Datei.
Die Versicherung übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Reiseversicherungsbedingungen UNIQA für Bentour Austria, die nachstehend auszugsweise abgedruckt sind, Ihre Rücktrittsgebühren aus folgenden nicht vorhersehbaren Gründen:
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Auf Wunsch werden die kompletten Bedingungen gerne zugesandt bzw. siehe: www.selectvb.at Link Download
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses ist der Versicherte verpflichtet, bei sonstigem Verlust des Entschädigungsanspruches, unverzüglich das Reisebüro zu informieren.
Grundsätzlich gilt ein Selbstbehalt von 20% des Stornobetrages
Schadenabwicklung erfolgt über:
Select Versicherungsberatung GmbH, Schärdinger Str. 1; 4061 Pasching
Tel. 07229/51 71 185 FAX: 07229/51 71 180
Schadenformulare unter:
www.selectvb.at link Download
BENTOUR ist mit der Schadenregulierung nicht befasst!
Alle Versicherungsleistungen gelten subsidiär.
Über Anerkennung oder Ablehnung von Versicherungsleistungen entscheidet ausschließlich der Versicherer:
UNIQA Versicherungen AG,
Untere Donaustraße 21,
1029 Wien; FN 46466h
EUROPA?
Zu Europa im geographischen Sinn zählen Mittelmeerrandstaaten, Jordanien, Kanarische Inseln und Madeira.
FAMILIENTARIF?
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und bis zu fünf minderjährige Personen unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Für Erhöhungen der Stornierungsleistung kann auch eine Einzelperson den Familientarif buchen.
REISEDAUER?
Dieses Versicherungspaket ist für eine Reisedauer bis 31 Tage gültig!
Ihre Urlaubsgarantie
Insolvenzversicherung und Abwicklungsstelle: UNIQA Sachversicherung AG
(Untere Donaustrasse 21-25, 1029 Wien), Pol.-Nr.: 2132/000706-1.
BENTOUR International Reisen GmbH ist für alle von ihr veranstalteten Reisen und deren Teilnehmer gemäß der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung RSV bei der UNIQA Sachversicherungen AG versichert. Ein direkter Anspruch des einzelnen Reisenden ist bei UNIQA Sachversicherungen AG, Untere Donaustr. 21, 1029 Wien, Telefon (01) 211 75-0 (24 Stunden), Fax (01) 211 75-3527 unter Angabe der Polizzennummer 2132/000706-1 zu melden. UNIQA Sachversicherungen AG ist die Abwicklungsstelle. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der im §1 Abs. 3 RSV (BGBI. II Nr. 316/1999 in der derzeit geltenden Fassung) genannten Ereignisse bei UNIQA Sachversicherungen AG zu melden. Die Anzahlung im Reisebüro erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt nur 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen im Reisebüro. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Die Haftung von UNIQA Sachversicherungen AG beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis im Reisebüro und ist im Schadenfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt.
BENTOUR International Reisen GmbH, Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten: 2003/0043