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Einreisebestimmungen für österr. Staatsbürger


Einreisebestimmungen

Der Reisepass muss bei der Einreise noch 3 Monate gültig sein. Reisende dürfen sich ohne Sichtvermerk bis zu 3 Monate im Land aufhalten, müssen jedoch ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen .Kinder unter 12 Jahren müssen entweder im Reisepass der Eltern eingetragen sein oder einen eigenen Pass besitzen. Wir empfehlen für Kinder einen eigenen Reisepass. Wir ersuchen nichtösterreichische Staatsbürger sich über die für sie geltenden Einreisebestimmungen beim jeweiligen Konsulat bzw. der jeweiligen Botschaft zu informieren. Für alle aus der Nichtbeachtung der Ein- und Ausreisebestimmungen anfallenden Kosten und Schäden haftet ausschließlich der Reiseteilnehmer, sofern der Reiseveranstalter und seine Erfüllungsgehilfen der dahingehenden Informationspflicht nachgekommen sind.

Einfuhr

Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt, ab umgerechnet TND 1.000,- besteht aber Deklarationspflicht. Auch Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden in beschränktem Maß angenommen, gelegentlich auch Euro bzw. US Dollar. In den Tourismuszentren sowie vielen Hotels sind Bankomaten vorhanden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 400 Gramm Tabak sowie 1 Liter Alkohol).

Ausfuhr

Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zu dem bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Zum Rückwechseln der Landeswährung bedarf es der Vorlage einer Wechselbestätigung. Die Ausfuhr von Antiquitäten und archäologischen Fundstücken ist grundsätzlich untersagt. Eine Sondergenehmigung für deren Export ist erforderlich. Zuwiderhandlungen können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Die Bezahlung in den Duty Free Shops ist bei der Ausreisein tunesischenDinar nicht möglich. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

Diplomatische Vertretungen

In Tunesien:
Botschaft: 16, rue Ibn Hamdis,
El Menzah I, 1004 TUNIS
Tel: 00216/71/751091, 00216/71/751094, 00216/71/767385
Fax: 00216/71/767824
E-Mail: tunis-ob@bmeia.gv.at

In Österreich:
Botschaft der Republik Tunesien
Opernring 5
A-1010 Wien
Tel.: +431/ 58 15 281-82
E-Mail: at.vienne@aon.at
Telefon: Vorwahl für Tunesien aus Österreich: 00216, Vorwahl für Österreich aus Tunesien: 0043